Vogelschutz |
Gemeinsam beraten jedes Jahr Kletterverbände, Vogelschutzorganisationen und Behörden über Felsen, die gesperrt werden sollen. In Betracht kommen Kletterziele, die schon in den vergangenen Jahren bebrütet waren. Alle zur Sperrung beschlossenen Felsen werden auf einer Liste zusammengefasst, die zum einen im Internet auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht wird. Zum anderen werden Schilder an den betroffenen Felsen angeschlagen. Die Sperrungsliste ist während eines Jahres flexibel: Wenn eine Brut ausfällt oder ein Brutplatz nicht belegt wird, so wird die Sperrung vorzeitig wieder aufgehoben. Umgekehrt werden Felsen, die erstmalig bebrütet werden, zusätzlich und schnellstmöglich in die Liste aufgenommen. Bemerkenswert ist, dass neue Brutplätze in erster Linie von Kletterern an den Vogelschutz gemeldet werden. Von der Regelung profitieren sowohl Kletterer als auch der Vogelschutz: Die Brutdichte der geschützten Vogelarten stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich. Kletterer profitieren davon, dass Sperrungen bei Brutaufgabe nicht über viele Jahre aufrechterhalten werden, sondern sofort wieder aufgelöst werden. Bei Sperrungsübertretungen werden zwar „Schwarz-Kletterer“ mit Ordnungsgeldern belegt, es folgt aber keine kollektive Konsequenz wie die komplette Sperrung des Felsens. Die Maßnahmen für den Vogelschutz funktionieren nicht zuletzt deshalb, weil sich Kletterer selbst am liebsten in einer intakten Natur bewegen. Es gehört zum Ethos dieses Sports, die Natur sorgsam zu behandeln. |